© panthermedia.net / lagereek
Unterweisung der Beschäftigten
Die Unterweisung ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, den Beschäftigten die Unfall- und Gesundheitsgefahren, die am Arbeitsplatz auftreten können, aufzuzeigen. Ziel ist es, dass die Beschäftigten sich aus Überzeugung gesundheits- und sicherheitsgerecht verhalten. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung den Einsatzbetrieb.
Grundlage der Unterweisung ist der § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes.
Neben der grundsätzlichen Regelung der Unterweisung im Arbeitsschutzgesetz gibt es eine Reihe von konkretisierenden Vorschriften und Regeln zu den Themen Unterweisung und Betriebsanweisung. Beispiele hierzu finden Sie bei den folgenden Links.
- Gefahrstoffverordnung,
weiter ausführend dazu die TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ - Betriebssicherheitsverordnung
- Biostoffverordnung
- Lasthandhabungsverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)
- DGUV Information 211-010 „Sicherheit durch Betriebsanweisungen“ (bisher: BGI 578)
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: